Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Geschäftskunden

SunPower2u.com ApS - B2B

1 Zweck und Geltungsbereich der allgemeinen Bedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als Bedingungen bezeichnet) enthalten die detaillierten Bedingungen für die Lieferung von Waren durch SunPower2u.com ApS (im Folgenden als ’Verkäufer” bezeichnet) an einen Geschäftskunden (im Folgenden als ”Käufer” bezeichnet), wie sie in dem zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Vertrag (im Folgenden als ”Vertrag" bezeichnet) beschrieben sind.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers.

2. Umfang der Dienstleistungen

Die Leistung des Verkäufers besteht in der Lieferung von Waren, deren genaue Ausführung, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung im Kaufvertrag, per E-Mail oder durch sonstigen Schriftverkehr beschrieben sind.

3. Abschluss des Abkommens

Ein endgültiger Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Käufer den Kaufvertrag unterschrieben/ per E-Mail oder durch andere Korrespondenz bestätigt hat.
Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung für Fehler und Informationen in von Dritten erstelltem Material ab. Dies gilt für jede Art von Verkaufsmaterial, Beschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Inhalte auf anderen Websites usw.

4. Annullierung und Änderung von Aufträgen

Nach Aufgabe einer Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, die betreffende Bestellung bis zur ersten Zahlung zu ändern oder zu stornieren. Wird ein Auftrag geändert oder storniert, ist der Käufer jedoch verpflichtet, die mit dem Auftrag verbundenen Kosten zu zahlen, einschließlich der Kosten für Lagerung, Qualitätssicherung, Zinsen oder entgangenen Gewinn.
Da sich der Verkäufer an die Bestellung bindet, kann nicht garantiert werden, dass die Bestellung im Falle einer Änderung oder Stornierung zum gleichen Preis geliefert werden kann.

(5) Rücksendungen und Mehrwegverpackungen

Wenn trotzdem vereinbart wird, dass der Verkäufer die Ware zurücknimmt, muss die Ware unbenutzt, in einwandfreiem Zustand und in unversehrter Originalverpackung sein. Die Waren müssen frei von Schmutz usw. sein. Speziell angefertigte und/oder an den Käufer zurückgegebene Waren werden jedoch nicht zurückgenommen.
Genehmigte Rücksendungen werden abzüglich der vom Verkäufer festgelegten Gebühr zur Deckung der Rücksendekosten und der Verkaufskosten des Verkäufers gutgeschrieben. Leihverpackungen werden bei frachtfreier Lieferung in unbeschädigtem Zustand innerhalb von drei Monaten nach Lieferung durch den Verkäufer gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug von Abnutzungserscheinungen, Bearbeitungs- und Frachtkosten usw.

6 Preise und Rechnungsstellung

Der vereinbarte Preis für die bestellte Ware ergibt sich aus den vom Verkäufer vorgelegten Unterlagen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Bezahlung der Ware vor der Lieferung in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung

Die vom Verkäufer versandten Rechnungen sind mindestens 2 Tage vor dem Lieferdatum zur Zahlung fällig. Die Waren werden erst dann aus dem Lager von SunPower2u.com ApS entfernt, wenn die Zahlung für die Waren eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % pro angefangenem Monat auf den ausstehenden Gesamtbetrag zu berechnen. Die verspätete Zahlung einer Rechnung gilt immer als wesentliche Vertragsverletzung. Wenn die Lieferungen fortlaufend erfolgen und der Käufer mit der Zahlung einer vorgelegten Rechnung in Verzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, künftige Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten oder weitere Arbeiten auszusetzen und/oder in diesem Zusammenhang zu verlangen, dass spätere Liefertermine um einen Zeitraum verschoben werden, der dem Zahlungsverzug des Käufers entspricht.

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

8. Gewährleistung und Garantie

Der Verkäufer gewährt keine selbständige Garantie auf Warenlieferungen. Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche aus einer Herstellergarantie für ein im Kaufvertrag oder anderweitig zugesagtes Produkt geltend machen, da der Verkäufer eine solche Herstellergarantie nur an den Käufer weitergibt.

9. Irrtümer und Auslassungen

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach der Lieferung so gründlich zu untersuchen und zu testen, wie es die Umstände erfordern, um festzustellen, ob die gelieferte Ware Mängel aufweist oder ob die gelieferte Ware in Bezug auf Qualität und Menge der Auftragsbestätigung entspricht.

Um zu reklamieren, dass die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlerhaft ist (im Folgenden ”Mängel” genannt), muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich reklamieren. Bei der Reklamation hat der Käufer anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen, wie sich der Mangel äußert. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die der Käufer unmittelbar nach der Lieferung der mangelhaften Ware reklamiert hat. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Mängel, die auf die Konstruktion der Ware zurückzuführen sind, und es gilt nicht als Vertragsverletzung, wenn die Konstruktion mit der vereinbarten übereinstimmt. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die durch eigene Umstände des Käufers verursacht werden, wie z. B. mangelnde Wartung, unsachgemäße Verwendung, Verwendung entgegen den Anweisungen des Verkäufers sowie Änderungen und Eingriffe in die gelieferte Ware durch nicht autorisierte Personen. Im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware kann der Verkäufer wählen, ob der Verkäufer:
a) Beheben Sie den Fehler,
(b) Ersatzlieferung oder Nachlieferung der mangelhaften Waren; oder
c) dem Käufer eine anteilige Preisminderung gewähren.

Kann der Käufer nach billigem Ermessen den Mangel selbst beseitigen, so gilt die Beseitigung durch Übersendung eines mangelfreien Teils und/oder einer Anleitung zur Beseitigung als erfolgt. Entscheidet sich der Verkäufer für Nachbesserung, Nacharbeit oder Nachlieferung, so ist er verpflichtet, die Nachbesserung, Nacharbeit oder Nachlieferung mit der nach den Umständen gebotenen Eile und auf eigene Kosten vorzunehmen. Wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit der nach den Umständen gebotenen Schnelligkeit nachbessert, ersetzt oder nachliefert, kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine letzte angemessene Frist zur Nachbesserung, zum Ersatz oder zur Nachlieferung der Ware setzen. Die Frist beträgt mindestens 5 Arbeitstage und darf frühestens 20 Arbeitstage nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge des Käufers beim Verkäufer ablaufen. Hat der Verkäufer die Nachbesserung, den Ersatz oder die Nachlieferung bis zum Ablauf der Frist nicht vorgenommen, so hat der Käufer Anspruch auf eine dem mangelhaften Teil der gelieferten Ware entsprechende anteilige Minderung im Verhältnis zur Gesamtlieferung und zum Preis.

Handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, kann der Käufer den Vertrag in Bezug auf den mangelhaften Teil der Ware kündigen. Der Käufer kann den Vertrag in Bezug auf die nicht mangelhaften Waren nur dann kündigen, wenn diese so mit den mangelhaften Waren zusammenhängen, dass sie für sich genommen nicht zufriedenstellend funktionieren können.

Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel des Produkts geltend machen, es sei denn, der Verkäufer kann den Anspruch durch den Hersteller abdecken lassen. Hat der Käufer Mängel gerügt und stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen, die dem Verkäufer zuzurechnen sind, so hat der Käufer dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, einschließlich der Prüf- und Frachtkosten, zu ersetzen.

10. Lieferung und Gefahrenübergang

Die angegebene Lieferzeit ist für den Verkäufer nur ein Richtwert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde, ist der Verkäufer in den folgenden Fällen zu einer Verlängerung der Frist berechtigt;

a) Höhere Gewalt, vgl. Artikel 13.
b) Verspätungen, die durch Lieferanten, Spediteure oder sonstige Dritte des Verkäufers verursacht werden
c) Ungewöhnliches Wetter
d) Arbeitskonflikte aus jeglichem Grund
e) Öffentliche Anordnungen oder Verbote, die der Verkäufer bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte.

Wurde die Lieferung an der Adresse des Käufers oder an einem anderen vom Käufer angegebenen Ort vereinbart, so ist die Ware so nahe an der Verwendungsstelle abzuliefern, wie ein Lastwagen nach Ansicht des Fahrers fahren kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass er sich festfährt oder das Fahrzeug oder die Umgebung beschädigt. Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltenen Waren zu prüfen und das erforderliche Personal für die Entladung zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung mit befreiender Wirkung am Lieferort vorzunehmen, unabhängig davon, ob ein Vertreter des Käufers anwesend ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Als Ablieferungsnachweis gilt der Lieferschein oder der Frachtbrief des Frachtführers. Die Kosten für die Wartezeit im Zusammenhang mit der Entladung an der Adresse des Käufers oder an einem anderen vom Käufer bezeichneten Ort gehen zu Lasten des Käufers, und der Käufer trägt alle Kosten, die dadurch entstehen, dass er die Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin in Empfang nehmen kann.

11 Beanstandungen und Haftung bei Verzug

Der Käufer muss unverzüglich nach Erkennen einer Verzögerung schriftlich reklamieren, andernfalls verliert er jeden Anspruch wegen der Verzögerung. Bei geringfügiger Verzögerung erfolgt eine Nachlieferung. Bei erheblicher Verzögerung ist der Käufer berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten. Wurde eine sukzessive Lieferung vereinbart, ist der Käufer jedoch nur berechtigt, von der verspäteten Teillieferung zurückzutreten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Verzug des Verkäufers. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer den Kauf storniert oder aufrechterhält.

12 Produkthaftung

Der Verkäufer haftet nach dem dänischen Produkthaftungsgesetz, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung des Verkäufers für solche Schäden vorsieht und die Haftung des Verkäufers für solche Schäden nicht gesetzlich beschränkt ist. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch vom Verkäufer gelieferte Produkte verursacht werden, sofern der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde und die Haftung des Verkäufers für solche Schäden nicht gesetzlich beschränkt ist.

Haftet der Verkäufer für einen Produktschaden, der aber auch auf Fehler des Käufers zurückzuführen ist, so wird die Haftung entsprechend dem Grad des Verschuldens aufgeteilt. Soweit der Verkäufer im Verhältnis zu Dritten für Produktschäden haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von jeder Haftung freizustellen, die über die Haftung des Verkäufers nach den vorstehenden Bestimmungen hinausgeht. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor demselben Gericht/Schiedsgericht verklagen zu lassen, das Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Verkäufer im Zusammenhang mit den vom Verkäufer über den Käufer an Dritte gelieferten Produkten behandelt. Der Verkäufer haftet niemals für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden.

13. Höhere Gewalt

Wird die Lieferung, die rechtzeitige Lieferung oder die mangelfreie Lieferung durch Ereignisse verhindert oder verzögert, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, insbesondere durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten oder sonstiges Versagen Dritter oder Ähnliches, so kann der Verkäufer ohne Haftung die Lieferung verschieben oder den Auftrag nach seiner Wahl ganz oder teilweise stornieren, indem er den Käufer so bald wie möglich benachrichtigt.

14 Allgemeine Haftungsbeschränkung und Beförderung bei Ansprüchen gegen Lieferanten des Verkäufers

Unabhängig von einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit kann die Haftung des Verkäufers keine Tagessätze, Betriebsverluste, Zeitverluste oder andere indirekte Schäden umfassen, unabhängig davon, ob die Haftung auf allgemeinen Entschädigungsregeln oder -grundlagen beruht. Für den Fall, dass der Lieferant des Verkäufers oder ein sonstiger Dritter dem Verkäufer gegenüber für Verzögerungen oder Mängel haftet, ist der Verkäufer bereit, dem Käufer den Transport der Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Lieferanten oder Dritten zu ermöglichen.

15. Vertraulichkeitsverpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinbarung können beide Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen und anderem vertraulichen Material der jeweils anderen Partei haben. Beide Parteien garantieren, dass sie und ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die erhaltenen Informationen in jeder Hinsicht vertraulich behandeln werden. Diese Bestimmung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft. Zusätzlich zu dieser Bestimmung gelten andere Bestimmungen über Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse gemäß dänischem Recht.

16 Auslegung und Änderungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer von ihnen abgewichen wurde. Eine nachträgliche Abweichung vom Vertrag oder von den Bedingungen kann nur durch einen neuen Vertrag oder einen schriftlichen Nachtrag zum Vertrag erfolgen. Die Bedingungen können vom Verkäufer jederzeit überarbeitet und/oder geändert werden. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon jedoch unberührt.

17 Rechtswahl und Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus den Bedingungen, dem Vertrag oder den Leistungen des Verkäufers im Allgemeinen ergeben und die nicht gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, werden nach dänischem Recht von den ordentlichen Gerichten beim Amtsgericht in Kolding entschieden.

18. Informationen über den Verkäufer

SunPower2u.com ApS
CVR: 45563081
Allee der Innovationen 3
DK-7100 Vejle
Telefon: +45 6141 4020
E-Mail: kontakt @ sunpower2u.com